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Die Prüfung erfolgt nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 und DIN EN 1949.
Diese Regelwerke dienen dem problemlosen und sicheren Gebrauch von Flüssiggasanlagen, sie sind nicht dazu erfunden worden, benutzende Personen oder Prüfer zu ärgern.
Ich überprüfe die Einhaltung dieser Regelwerke im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Es ist übrigens so, dass nach Strassenverkehrszulassungsordnung § 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“
die Gasprüfung G607 ab dem 19.6.2025 für Wohnmobile und Wohnwagen verpflichtend ist.
(Wer diese Regelung missachtet, begeht eine Ordnungwidrigkeit.)

WIESO SICHERHEITSHINWEISE FÜR GAS?? DAS WEISS DOCH JEDER!?!

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