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Prüfungsvorraussetzungen bei G607-Prüfungen:

Um die Gasprüfung an Ihrem Fahrzeug oder Mobilheim erfolgreich durchgeführen zu können,
bitte Folgendes beachten:

Die Prüfung ist Ihrem Fahrzeug zugeordnet.
Halten Sie deshalb bitte die zu Ihrem Fahrzeug gehörende gelbe Gasprüfbescheinigung und bei zugelassen oder fahrbereiten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 im Orginal bereit.

Sollte die Gasprüfbescheinigung nicht vorhanden oder vollgeschrieben sein, muss ich Ihnen leider kostenpflichtig eine neue Gasprüfbescheinigung ausstellen. 

ALLE Gasgeräte müssen zum Zeitpunkt der Gasprüfung einwandfrei in Betrieb genommen werden können und im Gasbetrieb funktionieren. Das gilt natürlich auch für Gasgeräte, die Sie selten im Gasbetrieb benutzen , andernfalls lässt sich die Prüfung nicht durchführen.

Bitte überzeugen Sie sich VOR der Gasprüfung von der Funktion Ihrer Gasgeräte, da sonst Mehrkosten entstehen können z.B. durch Wiederholungsprüfungen.

Gasdruckregler und Gasschläuche dürfen nicht länger als 10 Jahre in Gebrauch sein !
Auf den Geräten und Schläuchen ist das Herstellungsdatum bzw. das Auslaufjahr angegeben:

Einige Standart-Gasdruckregler und Gasschläuche habe Ich vorrätig und kann ich kurzfristg vor Ort montieren.

Gasflaschen sind Betriebsmittel. Der Betreiber ist für diese Flaschen verantwortlich. Das aufgedruckte Datum zeigt das Jahr an, in dem sie ohne Berechnung einer Neuflasche beim Lieferanten ausgetauscht werden können.

In den Bereichen, in denen Gasflaschen oder Gastanks aufbewahrt werden (z.B. im Deichselkasten) dürfen sich KEINE möglichen Zündqellen, z.B. offene elektrische Verbindungen sowie nur zugelassene elektrische Geräte befinden!

Alle im Fahrzeug befindlichen Gasflaschen MÜSSEN an ZWEI Halterungen befestigt sein.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Gastank bzw. Ihre Gasflaschen für die Prüfung ausreichend Gas enthalten .

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